Was tun bei Rohrbruch, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?

Rohrbruch in der Mietwohnung und Vermieter nicht erreichbar? Was Mieter in Graz selbst tun dürfen und wie sie abgesichert sind.

Als Mieter in Österreich sind Sie in einem Notfall nicht schutzlos, wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht erreichbar ist. Sie dürfen in einem echten Notfall selbst handeln — vorausgesetzt, Sie dokumentieren alles sorgfältig.

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall liegt vor, wenn durch Abwarten ein größerer Schaden entstehen würde. Ein aktiver Rohrbruch, aus dem Wasser strömt, ist eindeutig ein Notfall. Ein tropfender Wasserhahn ohne unmittelbare Gefahr hingegen nicht.

Schritt für Schritt: Was tun?

1. Hauptwasser absperren

Drehen Sie sofort das Hauptabsperrventil zu. Das ist Ihre erste Pflicht — unabhängig davon, ob der Vermieter erreichbar ist oder nicht.

2. Vermieter kontaktieren — und dokumentieren

Versuchen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung zu erreichen: Anruf, SMS, E-Mail. Notieren Sie Datum und Uhrzeit jedes Kontaktversuchs. Wenn niemand antwortet, haben Sie damit belegt, dass Sie versucht haben, den Zuständigen zu informieren.

3. Notdienst beauftragen

Wenn der Schaden nicht warten kann und niemand erreichbar ist, dürfen Sie einen Installateur-Notdienst beauftragen. Das ist im österreichischen Mietrecht als Notmaßnahme zur Schadensabwendung anerkannt.

4. Alles dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden vor, während und nach der Reparatur. Heben Sie die Rechnung des Installateurs auf. Notieren Sie, was repariert wurde und was der Techniker festgestellt hat.

5. Vermieter nachträglich informieren

Sobald Sie den Vermieter erreichen, informieren Sie ihn schriftlich über den Schaden und die veranlassten Maßnahmen. Schicken Sie die Rechnung mit.

Wer zahlt die Kosten?

Wenn der Rohrbruch auf einen Defekt in der Liegenschaft zurückzuführen ist (also kein Verschulden des Mieters vorliegt), hat der Mieter Anspruch auf Kostenerstattung durch den Vermieter oder die Gebäudeversicherung. Heben Sie alle Belege auf und senden Sie dem Vermieter eine schriftliche Kostenaufstellung.