Übernimmt die Versicherung die Kosten bei einem Rohrbruch?
Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch? Gebäudeversicherung, Haushaltsversicherung — wer ist wofür zuständig.
Bei einem Rohrbruch sind oft zwei Versicherungen relevant: die Gebäudeversicherung und die Haushaltsversicherung. Welche zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde — das Gebäude selbst oder Ihr persönliches Eigentum darin.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst. Dazu gehören:
- Reparatur der geplatzten Leitung
- Öffnen und Wiederherstellen von Wänden, Böden oder Fliesen
- Folgeschäden an Gebäudeteilen (durchfeuchteter Boden, beschädigte Decke)
- Kosten für Ortung des verdeckten Rohrbruchs
Die Gebäudeversicherung wird in der Regel vom Eigentümer oder der Hausverwaltung abgeschlossen. Als Mieter können Sie sich direkt bei der Hausverwaltung erkundigen, welche Versicherung für das Gebäude zuständig ist.
Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum — also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände, die durch den Wasserschaden beschädigt wurden. Diese Versicherung schließen Sie als Mieter selbst ab.
Was in der Regel nicht gedeckt ist
- Schäden durch normalen Verschleiß
- Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind
- Schäden an Leitungen außerhalb des versicherten Gebäudes (z. B. im Garten)
Diese Punkte variieren je nach Polizze — lesen Sie die Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Was Sie tun müssen
- Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Videos)
- Schaden umgehend bei der Versicherung melden — idealerweise noch am Schadenstag
- Rechnung des Installateurs aufheben
- Keine größeren Sanierungsarbeiten beginnen, bevor die Versicherung grünes Licht gegeben hat
Wichtiger Hinweis: Manche Versicherungen verlangen, dass der Schaden innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet wird. Verzögern Sie die Meldung nicht — selbst wenn die Reparatur bereits erledigt ist.
