Wer zahlt bei Rohrbruch in der Mietwohnung?

Wenn in einer Mietwohnung ein Rohr platzt, ist die erste Frage: Wer zahlt? Die Antwort hängt davon ab, wo das Rohr liegt, wie es dazu gekommen ist und wer für was versichert ist.

Grundsätzliche Verantwortungsteilung

Vermieter: Verantwortlich für die Erhaltung des Rohrsystems im Gebäude. Reparatur von Rohren, die zur Grundstruktur des Gebäudes gehören — Hauptleitungen, Steigleitungen, eingemauerte Rohre. Wenn eine Leitung durch Alter, Verschleiß oder Materialversagen undicht wird: Vermieter.

Mieter: Verantwortlich für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Wenn der Mieter ein Rohr beschädigt hat (Nagel in die Wand, unsachgemäße Benutzung), zahlt er. Auch für Armaturen in der Wohnung (Wasserhahn, Duschkopf etc.) gilt: je nach Mietvertrag Mieter oder Vermieter zuständig.

Wer zahlt den Folgeschaden?

Hier kommt die Versicherung ins Spiel:

  • Gebäudeversicherung des Vermieters: Deckt Schäden am Gebäude (Wände, Böden, Rohrsystem) durch Leitungswasserschaden ab
  • Haushaltsversicherung des Mieters: Deckt Schäden am persönlichen Hab und Gut (Möbel, Elektronik, Kleidung) ab
  • Haftpflichtversicherung des Mieters: Deckt Schäden ab, die der Mieter durch Verschulden dem Vermieter oder Nachbarn verursacht hat

Sofortmaßnahme zuerst: Egal wer letztlich zahlt — das Hauptabsperrventil schließen und den Schaden dokumentieren (Fotos). Dann erst Kontakte aufnehmen: Vermieter, Installateur, Versicherung — in dieser Reihenfolge. Der Installateur darf in echten Notfällen auch ohne Vermieter-Rücksprache beauftragt werden.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Bei ernstem Schaden (aktiver Wasseraustritt, Schimmelgefahr) darf der Mieter nach österreichischem Mietrecht auf Kosten des Vermieters Notmaßnahmen beauftragen, wenn dieser nicht erreichbar ist. Beweise sichern, alles dokumentieren, Kosten sammeln. Mehr dazu: Rohrbruch — Vermieter nicht erreichbar.

Was nach dem Schaden versicherungsseitig zu tun ist: Versicherung bei Rohrbruch.

Notdienst Rohrbruch Graz: Derigo Installations GmbH, 0316 57 24 57.