Darf ein Mieter einen Installateur selbst beauftragen?

Ein Mieter möchte einen Installateur selbst beauftragen — entweder weil der Vermieter nicht reagiert, weil er ein Problem lieber eigenständig lösen möchte, oder weil er mehr Kontrolle über die Kosten haben will. Was rechtlich und praktisch möglich ist.

Grundsätzlich: Einschätzung des Mietrechts

Nach österreichischem Mietrechtsgesetz ist der Vermieter zur Erhaltung des Gebäudes verpflichtet. Das bedeutet: Bei Schäden am Rohrsystem, der Heizung oder anderen Gemeinschafts-/Gebäudeteilen ist der Vermieter zuständig — und damit auch für die Beauftragung des Handwerkers. Der Mieter darf in diesen Fällen ohne Absprache keinen Installateur auf Kosten des Vermieters beauftragen.

Ausnahme: Echter Notfall

Wenn unmittelbare Gefahr für die Wohnung besteht (aktiver Wasseraustritt, Heizungsausfall im Winter, kein Warmwasser seit Tagen) und der Vermieter trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht erreichbar ist, darf der Mieter Notmaßnahmen beauftragen:

  • Mehrfach versuchen, den Vermieter zu erreichen (Anruf, SMS, E-Mail — alles dokumentieren)
  • Ist er nicht erreichbar, Installateur beauftragen mit dem Hinweis „Notfallreparatur auf Kosten des Vermieters“
  • Alle Kosten belegen (Rechnung, Fotos des Schadens)
  • Schriftliche Rückforderung an den Vermieter nach der Reparatur

Wichtig: Nur die unmittelbar notwendige Notmaßnahme darf so beauftragt werden — keine Sanierungen oder weiterführenden Arbeiten. Wer über das Notwendige hinausgeht, kann auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Wenn der Mieter auf eigene Rechnung etwas möchte

Umbauarbeiten oder Erweiterungen, die über die normale Instandhaltung hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Reine Schmetterlingsgrenzen (eigene Armaturen, eigener Duschkopf): typischerweise ohne Rücksprache möglich, aber im Mietvertrag prüfen.

Was zu tun ist, wenn der Vermieter Reparaturen verweigert: Vermieter verweigert Reparaturen. Wer bei Rohrbruch in Mietwohnung wofür zuständig ist: Rohrbruch Mietwohnung — wer zahlt?

Installateur Graz für Notfälle und Standardarbeiten: Derigo Installations GmbH, 0316 57 24 57.