Wer ist zuständig für Heizungsreparatur — Mieter oder Vermieter?

Wenn die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt oder repariert werden muss, ist die zentrale Frage: Wer ist zuständig und wer trägt die Kosten? Die Antwort hängt von der Art des Schadens ab.

Was in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt

Nach österreichischem Mietrecht (MRG) ist der Vermieter zur Erhaltung der Heizungsanlage verpflichtet, wenn sie zur Mietwohnung gehört. Das umfasst:

  • Heizkessel, Gasthermen, Ölbrenner — wenn im Mietobjekt enthalten
  • Heizkostenverteiler und Pumpen im Gemeinschaftssystem
  • Leitungen im Gebäudekern
  • Wartungspflicht für bestehende Anlagen

Schäden durch Alter, normalen Verschleiß oder Materialversagen: Vermieter.

Was Mieter selbst zu tragen haben

  • Schäden durch nachweisbares Verschulden des Mieters (Fahrlässigkeit, unsachgemäße Benutzung)
  • Kleinere Wartungsarbeiten, die üblicherweise vom Nutzer durchgeführt werden (Heiztkörperentlüftung, Druckprüfung)
  • Schäden, die durch unterlassene Meldung entstanden sind — wenn der Mieter ein Problem kannte, es aber nicht gemeldet hat

Grauer Bereich: Ob ein bestimmter Defekt (z.B. eine defekte Pumpe oder ein verschlissenes Ventil) Sache des Vermieters oder Mieters ist, hängt vom konkreten Mietvertrag und von der konkreten Situation ab. Wenn unklar: schriftlich beim Vermieter melden, Reaktion abwarten. Bei Untätigkeit des Vermieters bei einem ernsthaften Problem: Mieterverein oder Rechtsberatung einschalten.

Was sofort zu tun ist

Heizungsausfall im Winter melden: sofort und schriftlich, mit Datum. Der Vermieter hat eine angemessene Reaktionszeit — bei echter Unzumutbarkeit (kein Heizen bei tiefen Temperaturen) sehr kurz. Wie ein Heizungsausfall selbst diagnostiziert werden kann: Heizung ausgefallen — was tun?

Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert: Vermieter verweigert Reparaturen.

Heizungsreparatur Graz: Derigo Installations GmbH, 0316 57 24 57.